Bildungsfreistellung MV

02.07.2016

Bildungsfreistellungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (BfG M-V) 

Bildungsfreistellung, gelegentlich auch als „Bildungsurlaub“ bezeichnet, ist ein Rechtsanspruch von Beschäftigten aus M-V gegenüber ihrem Arbeitgeber, an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen teilzunehmen. Fünf Tage im Kalenderjahr können alle Beschäftigten, die ihren Arbeitsschwerpunkt in Mecklenburg-Vorpommern haben, zum Zwecke der Weiterbildung freigestellt werden. Das Arbeitsentgelt wird während der Teilnahme an der anerkannten Weiterbildungsveranstaltung fortgezahlt. Die Kosten für die Veranstaltung, gegebenenfalls für Unterkunft und Verpflegung, sind vom Teilnehmer selbst zu tragen. Die gesetzliche Grundlage für die Bildungsfreistellung ist das am 16. Mai 2001 in Kraft getretene Bildungsfreistellungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (BfG M-V).

Für Beamte im Sinne des Landesbeamtengesetzes M-V sowie für Angestellte des öffentlichen Dienstes gilt das BfG M-V nur hinsichtlich der Teilnahme an anerkannten Veranstaltungen der gesellschaftspolitischen Weiterbildung sowie für Weiterbildungsveranstaltungen, die zur Wahrnehmung von Ehrenämtern qualifizieren.

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